GESAMTE NIEDERSCHRIFT

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Steinefrenz

am Mittwoch, 20.08.2025, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Brencede in Steinefrenz

Anwesenheiten

Vorsitz:

Hannappel, Michael

Beigeordnete:

Dr. Leyser, Harald

Schmidt, Ralf

Mitglieder:

Becker, Andreas

Goldhausen, Daniel

Kingen, Guido

Metternich, Patrick

Schuth, Frank

Dr. Weyandt, Ralph

Zirfas, Michael

Von der Verwaltung:

Es fehlen entschuldigt:

 

Gabelin, Janina

Malm, Michele

Metternich, Tanja


Die Ratsmitglieder sowie die Beigeordneten sind vom Bürgermeister der Ortsgemeinde Steinefrenz mit Schreiben vom 14.08.2025 zu der Sitzung eingeladen worden.

 

Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung wurden im Mitteilungsblatt vom 08.08.2025 öffentlich bekannt gemacht.

 

Ortsbürgermeister Michael Hannappel eröffnet die Sitzung und begrüßt die Sitzungsteilnehmer. Er stellt fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und aufgrund der Zahl der erschienenen Ratsmitglieder Beschlussfähigkeit besteht.

 

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

 

Folgende Tagesordnung ist Gegenstand der Sitzung:

 

 

 

Tagesordnung

Top

Öffentlicher Teil

Nummer

1

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

VL-11/2025

2

Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzungsvereinbarung Solidarpakt „Freiflächen-PV“ des Solidarvertrages Windenergie der Ortsgemeinden der VG Wallmerod und der VG Wallmerod

VL-68/2025

3

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Tiefenbegrenzung in den folgenden Satzungen:
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Steinefrenz vom 27.1.2022;
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Steinefrenz vom 27.4.2023

VL-69/2025

4

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen

 

5

Verschiedenes

 

Top

Nichtöffentlicher Teil

Nummer

6

Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten


 


 

Sitzungsverlauf

Öffentlicher Teil

1

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

VL-11/2025

Ortsbürgermeister Hannappel stellt die sehr erfreulichen aktuellen Entwicklungen zu verschiedenen Themen vor:

 

  • Er dankt zunächst Dr. Ralph Weyandt für die Erhaltungs- und Streicharbeiten am Aussichtspunkt „Kölsberg“, Andreas Becker für diverse Arbeiten in und um das Haus Brencede, Dr. Harald Leyser für die Unterstützung bei der Beleuchtung im DGH Brencede und Ralf Schmidt für sein Engagement um den Tanzkurs (s.u.) und die Kirmes. Danke auch dem TTC, der den Hallenboden am ersten Augustwochenende intensiv gereinigt und versiegelt hat!
  • „Trimm-Dich (Frenz fit)“ und Spielplatz: Die Geräte der Fa. Dr. Wolff wurden zwischenzeitlich aufgebaut. Die Beschilderung des Weges hat Sebastian Mohring übernommen; auch dafür herzlichen Dank! Einbezogen in den Weg ist auch der Kinderspielplatz, der durch ein „Sechseckspiel“ zum Klettern aufgewertet ist. Auch weitere Erhaltungsarbeiten haben stattgefunden, wie z.B. der Austausch des Sandes, so dass der Spielplatz auch im Jahr 2025 ein Anziehungspunkt für die Kinder und die KiTa ist. Eine Eröffnung von „Frenz fit“ folgt noch; bitte die Veröffentlichungen beachten.

An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Zur Unterstützung bei der Finanzierung dieses Projekts richtet die Ortsgemeinde mit der Lotto-Stiftung Rheinland-Pfalz ein Konzert der „Mainzer Hofsänger“ aus. Dieses findet am Sonntag, 9.11.2025 um 17.00 Uhr im DGH Brencede statt. Die konkreten Vorbereitungsarbeiten starten jetzt. Erfreulich wäre, wenn die Dorfgemeinschaft das Projekt durch Besuch des Konzerts unterstützt, das einen besonderen Hörgenuss verspricht.

  • „Schulstraße 12“: Der Ortsbürgermeister knüpft an seine Darstellung in der Ratssitzung vom 8.5.2025 an: Die Gespräche mit der Investorenseite sind gut vorangegangen. Die Konzeptionierung ist dem Gemeinderat vorgestellt. Auf dieser Konzeptionierung ist nunmehr die konkrete Abstimmung mit der Kreisverwaltung initiiert. Die Gespräche dauern an, alles – wie üblich – nicht ganz einfach. Aber: Planer und Gemeinde stehen hinter der Entwicklung dieser Innenbereichsfläche. Beharrlich bleiben. 
  • „2. Offenlage - Baugebiet Wetzbach III“: Die 2. Offenlage ist nun durch Veröffentlichung am 15.8.2025 erfolgt. Anfang nächsten Jahres sehen wir klarer.
  • „Brücken“ (Grabendurchlass „Dahlener Bach“):  Die Arbeiten am Grabendurchlass „Wickwiese“ (Dahlener Bach) sind abgeschlossen. Die Brücke ist wieder nutzbar.
  • Notfalltreffpunkt: Die Gesamtinstallation des Notstromaggregates ist erfolgt, inklusive Testläufen und Abnahme. Den beteiligten Handwerkern und Andreas Becker gilt der Dank. Die Hilfsstrukturen werden nun weiter vorangebracht – damit hatte sich der Bauausschuss schon im Frühjahr intensiver befasst. Nachdem die Infrastruktur jetzt steht, geht es auch damit weiter.
  • L 317: Die Anwohnerversammlung am 24.6.2025 traf auf große Resonanz. LBM und VG berichteten ausführlich zu den Baumaßnahmen und beantworteten eine Reihe von Fragen. Die Bauarbeiten an der L 317 begannen mit einer kleinen Verzögerung in der zweiten Ferienwoche im Kreuzungsbereich L 314/L 317. Nach kleineren Startschwierigkeiten mit den diversen Umleitungen lief bisher alles recht stabil. Die Kreuzung L 314/L 317 konnte in Richtung Hundsangen und Wallmerod termingerecht geöffnet werden. Selbstverständlich brauchen alle Beteiligten Geduld. Ziel ist der Gesamtabschluss der Maßnahme bis Weihnachten. Daumen drücken!
  • Pfarrhaus: Die Abstimmungen mit der Pfarrei St. Laurentius sind erfolgreich abgeschlossen. Der Ortsbürgermeister konnte nunmehr in der letzten Juliwoche den Notar beauftragen, Notartermin ist Anfang September 2025, so dass der erfolgreiche Vollzug noch in diesem Jahr stehen sollte. Auch bei der Pfarrkirche gibt es eine hoffnungmachende Entwicklung, so dass die Frenzerinnen und Frenzer zu diesem bedeutsamen Gesamtkomplex, baulich wie kulturell, positiv nach vorne schauen können.
  • Ruhewald „Neue Zeit“: Der Ruhewald ist jetzt seit einem Jahr „in Betrieb“. Ein erstes Zwischenfazit zeigt: er ist ein voller Erfolg. Die Nachfrage aus Frenz, aber auch aus den umliegenden Orten ist beachtlich, die Zusammenarbeit mit Markus Trenk als Verwaltungshelfer der Ortsgemeinde verläuft reibungslos hervorragend. Mit dem Ruhewald haben wir ein starkes Zeichen gesetzt, im Bereich der Bestattungskultur und im Bereich der Nachhaltigkeit… und dies alles, ohne den Friedhof zu vernachlässigen, der auch durch eine Sanierung zukunftsfest gemacht wurde.
  • Solpersteinverlegung: Am 4.9.2025, 14.30 Uhr erfolgt die Stolpersteinverlegung am DGH Brencede. Der Ortsbürgermeister hatte dazu mehrfach berichtet. Herzliche Einladung an alle – auch schwierige Momente des Erinnerns gehören zu einer lebendigen, bewussten Dorfkultur!
  • Freiflächen-PV: Der Solidarvertrag auf Ebene der Verbandsgemeinde wurde im Juni im Verbandsgemeinderat beschlossen. Nunmehr stehen die Beschlussfassungen in den Ortsgemeinden an, siehe dazu auch TOP 2. Die Ortsgemeinde hat Flächen in Aussicht genommen und ist mit dem potenziellen Investor auf die Eigentümer zugegangen, durch einen Infobrief und die Einladung zu einer Infoveranstaltung für die Flächeneigentümer. Wenn diese sich positiv zeigen, erfolgt eine umfassende Information der Öffentlichkeit.
  • Gebietsentscheid: Zum Gebietsentscheid hatte ich schon berichtet. Zwischenzeitlich ist ein Dankesbrief des Präsidenten der ADD Trier eingegangen, die den Gebietsentscheid organisiert. An alle Vereine, Gruppen, Ehrenamtliche, Interessierte und natürlich den Gemeinderat und die Beigeordneten darf ich meinen Dank richten. Weiter so! Munter bleiben. Es gibt tolle Resonanz zu dem, was geleistet wird.
  • Auch an den Ortseingängen aus Girod bzw. Berod kommend sind nun Geschwindigkeitsmessanlagen installiert. Damit sind an allen Ortseingängen, auch im Ortsteil Bahnhof, entsprechende Messgeräte vorhanden.
  • Dazu passt auch: Auf Initiative von Ralf Schmidt und Elektra Leyser bietet die Tanzschule Schöffl drei Tanznachmittage an – tolle Sache! Die Anmeldebögen waren im Mitteilungsblatt/auf der Homepage veröffentlicht. Macht mit!
  • Kirmes 2025: Schon jetzt sei an die Kirmes erinnert. Die KG stellt wieder ein engagiertes Programm auf – jedoch: auch die Kirmes lebt nur vom Mitmachen vieler. Daher: Termin schon jetzt blocken: 26. bis 29.9.2025.
  • Ausschusssitzungen werden terminiert.

Nächste Termine: Wandertag der FFW am 23.8.2025, Verlegung Stolperstein, 4.9.2025 (DGH Brencede), Kleiderbasar des Fördervereins der KiTa Sonnenau, 7.9.2025 (DGH Brencede), Tanznachmittage, 31.8., 13. und 14.9.2025 (DGH Brencede), Kirmes, 26. bis 29.9.2025, Konzert Mainzer Hofsänger, 9.11.2025 (DGH Brencede).

 

Abstimmungsergebnis:<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

./.

<<ABST>> <<AbstimmTextEnde>>

 

 

 

2

Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzungsvereinbarung Solidarpakt „Freiflächen-PV“ des Solidarvertrages Windenergie der Ortsgemeinden der VG Wallmerod und der VG Wallmerod

VL-68/2025

 

Der Rat der Verbandsgemeinde Wallmerod hat in seiner Sitzung vom 4.4.2024 Grundsätze (Eckpunkte und Leitfaden) für Freiflächen-PV beschlossen, u.a. sehen diese eine Verteilung der finanziellen Vorteile aus der Nutzung der Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wallmerod vor („Der Solidarpakt „Windenergie“ wird auf Freiflächen-PV erweitert.“).

 

Dabei sollen auch jene Ortsgemeinden wirtschaftlich profitieren, die aufgrund von Flächenmangel, naturschutzrechtlicher oder anderer Restriktionen keine eigenen Freiflächen-PV-Projekte realisieren können. Dieses Solidarprinzip hat sich bereits im Kontext der Nutzung der Windenergie bewährt.

 

Hierzu soll der Vertrag zum Aktions- und Finanzverbund Wind vom 26.4.2012 ergänzt werden. Ein Ergänzungsvertrag regelt die Einzelheiten. Der Entwurf wurde von Vertretern der Ortsbürgermeisterrunde erstellt und ist in der Anlage beigefügt.

 

Den Entwurf haben Ortsbürgermeisterkonferenz und Haupt- und Finanzausschuss des VG-Rates beraten. Der Verbandsgemeinderat hat diesem Entwurf daraufhin in seiner Sitzung am 26.6.2025 zugestimmt.

 

Nach Beschlussfassung in allen Ortsgemeinderäten erfolgt dann die gemeinsame Unterzeichnung.

 

Der Ortsbürgermeister beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat; auf redaktionelle Unstimmigkeiten wird er die Verwaltung hinweisen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Steinefrenz stimmt dem beigefügten Ergänzungsvertrag zu.

  

Abstimmungsergebnis:

<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltung: 0

 

<<ABST>> <<AbstimmTextEnde>>

 

 

 

 

3

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Tiefenbegrenzung in den folgenden Satzungen:
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Steinefrenz vom 27.1.2022;
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Steinefrenz vom 27.4.2023

VL-69/2025

 

 

Die aktuelle Rechtsprechung empfiehlt eine Tiefenbegrenzung von 40m. Die aktuellen Satzungen sehen jedoch noch eine Tiefenbegrenzung von 50m vor.

Wir empfehlen, die Tiefenbegrenzung ab 01.01.2025 an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.

 

Beschluss:

 

A) Der Ortsgemeinderat beschließt folgende Änderungen der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Steinefrenz vom 27.01.2022

 

Der bisherige § 6 (2) wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

 

„§ 6

Beitragsmaßstab

 

(2)          Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:

1.           In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden

2.           Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:

a)           Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.

b)           Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m.

c)            Grundstücke, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.

d)           Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, oder ist eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zulässig, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen oder tatsächlich zulässigen Nutzung.

3.           Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstückteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstückes – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5.“

 

Der Satzungstext der Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

B) Der Ortsgemeinderat beschließt folgende Änderungen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Steinefrenz vom 27.04.2023

 

Der bisherige § 5 (3) wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

„§ 5

Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands

 

(3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt,

a)           soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie,

b)           soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist, und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie.

Grundstücksteile, die lediglich eine wegmäßige Verbindung herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.

Überschreitet die tatsächliche bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung die Abstände nach Satz 1 a) oder b), so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.“

 

Der Satzungstext der Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

<<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>

Ja: 10

Nein: 0

Enthaltung: 0

 

 

<<ABST>> <<AbstimmTextEnde>>

 

 

 

4

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen

 

 

TOP entfällt.

 

Beschluss

 

 

 

 

  

5

Verschiedenes

 

 

Aus dem Gemeinderat kommen folgende Anregungen und Bitten:

-        Im Blasiusweg gibt es an verschieden Schachbauwerken kleinere Senkungen, die behoben werden sollten. Der Ortsbürgermeister dankt für den Hinweis und bittet, Fotos zur Verfügung zu stellen. Die Reparatur kann im Rahmen eines bei der VG bestehenden Rahmenvertrages erfolgen.

-        Zu einem Bauobjekt wird der Ortsbürgermeister gebeten zu prüfen, ob Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (und umgesetzt) sind.

-        Im nächsten Jahr kennzeichnen wir die Obstbäume auf Gemeindeflächen, so dass das Obst von allen gepflückt werden kann. Private Eigentümer werden mitmachen können. Der Ortsbürgermeister verweist insoweit auf die Apfelaktion, mit Pflücken und Backen, Mitte August. Ein erfolgreicher Einstieg!

-        Die illegalen Müllablagerungen an den Glascontainern nehmen wieder zu. Der Ortsbürgermeister wird einen Hinweis anbringen…, man fragt sich natürlich, wer das macht. Richtig sinnfrei!

-        Der Ortsbürgermeister wird gebeten, das Freischneiden der Gräben mit Nachdruck zu verfolgen.

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

6

Bau-, Vertrags-, Grundstücks- und Pachtangelegenheiten


 

 

TOP entfällt.

 

Beschluss

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

 

Steinefrenz, 21.08.2025

 

 

 

gez. Michael Hannappel

 

gez. Michael Hannappel

- Michael Hannappel, Vorsitzender -

 

- Michael Hannappel, Schriftführer -